EU und Mexiko

Tschechien

Für den Schutz in Mexiko gelistete Namen. Ursprung: Tschechien.

3 Namen

Quellen und Grenzen · 8. Sept. 2026

3 nach dem neuen Abkommen · 0 nach dem bestehenden Abkommen

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Bier (2)

České pivoNeues Abkommen: noch nicht in Kraft

Für den Schutz gelistet, sobald die neuen Regeln gelten. Andere gesetzliche Schutzrechte können bereits bestehen.

Offizieller Name
České pivo
Gelisteter Ursprung
Tschechien
Schutz in
Mexiko (sobald das neue Abkommen gilt)
Kategorie
Bier
Abkommenswortlaut und Quelle

Produktbeschreibung im englischen Original: Beers.

Ursprungsangabe im englischen Original: Czechia.

Neues Abkommen, Anhang 25-B ↗

Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen

Českobudějovické pivoBesondere BedingungenNeues Abkommen: noch nicht in Kraft

Für den Schutz gelistet, sobald die neuen Regeln gelten. Andere gesetzliche Schutzrechte können bereits bestehen.

Offizieller Name
Českobudějovické pivo
Gelisteter Ursprung
Tschechien
Schutz in
Mexiko (sobald das neue Abkommen gilt)
Kategorie
Bier
Vor der Nutzung des Namens

Prüfen Sie die private Vereinbarung mit dem Markeninhaber.

Abkommenswortlaut und Quelle

Produktbeschreibung im englischen Original: Beers.

Ursprungsangabe im englischen Original: Czechia.

Neues Abkommen, Anhang 25-B ↗

Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen

Weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse (1)

Žatecký chmelNeues Abkommen: noch nicht in Kraft

Für den Schutz gelistet, sobald die neuen Regeln gelten. Andere gesetzliche Schutzrechte können bereits bestehen.

Offizieller Name
Žatecký chmel
Gelisteter Ursprung
Tschechien
Schutz in
Mexiko (sobald das neue Abkommen gilt)
Kategorie
Weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse
Abkommenswortlaut und Quelle

Produktbeschreibung im englischen Original: Hops.

Ursprungsangabe im englischen Original: Czechia.

Neues Abkommen, Anhang 25-B ↗

Andere Branchen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen

Umfang, Quellen und Grenzen

Dieses Verzeichnis verbindet Anhang 25-B des neuen EU-Mexiko-Abkommens mit den Anhängen des bestehenden Spirituosenabkommens. Es umfasst Lebensmittel, Getränke und weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse, nicht alle geografischen Angaben weltweit.

Laut den am 8. September 2026 geprüften Quellen ist das neue Abkommen noch nicht in Kraft. „Bestehendes Abkommen“ bezeichnet das Spirituosenabkommen, keine Erlaubnis zur Nutzung des Namens.

Namensspezifische Bedingungen stehen beim jeweiligen Eintrag. Allgemeine Regeln, Markenrechte und weitere Schutzrechte können ebenfalls gelten. Ein nicht gelisteter Name ist nicht automatisch frei nutzbar.

Prüfen Sie, ob Ihr Produkt und der Hersteller zur Nutzung des Namens berechtigt sind. Prüfen Sie anschließend Einreihung, Ursprung, Kennzeichnung und Gesundheitsanforderungen gesondert.

Gemeinsame Namen erscheinen bei jedem betroffenen Land, werden insgesamt aber nur einmal gezählt. Offizielle Namensvarianten zählen nicht als eigenständige Produkte. Scotch Whisky gehört nicht zur EU-Mexiko-Gesamtzahl und fällt unter ein gesondertes Abkommen.

Die DMD-Suchkategorien sind keine Zolltarifcodes. Der Rechtswortlaut bleibt erhalten; abweichende Kategorien haben eine gesonderte Quelle. Flaggen: Twemoji, CC BY 4.0. Bildnachweise ↗