EU und Mexiko

Geschützte Bezeichnungen nach Land

Prüfen Sie den Namen, seine Bedingungen und die Einfuhranforderungen.

593 Namen · 25 Länder

Quellen und Grenzen · 8. Sept. 2026
Umfang, Quellen und Grenzen

Dieses Verzeichnis verbindet Anhang 25-B des neuen EU-Mexiko-Abkommens mit den Anhängen des bestehenden Spirituosenabkommens. Es umfasst Lebensmittel, Getränke und weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse, nicht alle geografischen Angaben weltweit.

Laut den am 8. September 2026 geprüften Quellen ist das neue Abkommen noch nicht in Kraft. „Bestehendes Abkommen“ bezeichnet das Spirituosenabkommen, keine Erlaubnis zur Nutzung des Namens.

Namensspezifische Bedingungen stehen beim jeweiligen Eintrag. Allgemeine Regeln, Markenrechte und weitere Schutzrechte können ebenfalls gelten. Ein nicht gelisteter Name ist nicht automatisch frei nutzbar.

Prüfen Sie, ob Ihr Produkt und der Hersteller zur Nutzung des Namens berechtigt sind. Prüfen Sie anschließend Einreihung, Ursprung, Kennzeichnung und Gesundheitsanforderungen gesondert.

Gemeinsame Namen erscheinen bei jedem betroffenen Land, werden insgesamt aber nur einmal gezählt. Offizielle Namensvarianten zählen nicht als eigenständige Produkte. Scotch Whisky gehört nicht zur EU-Mexiko-Gesamtzahl und fällt unter ein gesondertes Abkommen.

Die DMD-Suchkategorien sind keine Zolltarifcodes. Der Rechtswortlaut bleibt erhalten; abweichende Kategorien haben eine gesonderte Quelle. Flaggen: Twemoji, CC BY 4.0. Bildnachweise ↗