EU und Mexiko
Zypern
Für den Schutz in Mexiko gelistete Namen. Ursprung: Zypern.
5 nach dem neuen Abkommen · 2 nach dem bestehenden Abkommen
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Wein (3)
Coumandaria (Κουμανδαρία)Neues Abkommen: noch nicht in Kraft
Für den Schutz gelistet, sobald die neuen Regeln gelten. Andere gesetzliche Schutzrechte können bereits bestehen.
- Offizieller Name
- Κουμανδαρία
- Gelisteter Ursprung
- Zypern
- Schutz in
- Mexiko (sobald das neue Abkommen gilt)
- Kategorie
- Wein
Abkommenswortlaut und Quelle
Produktbeschreibung im englischen Original: Wine.
Ursprungsangabe im englischen Original: Cyprus.
Neues Abkommen, Anhang 25-B ↗Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen
Lemesos (Λεμεσός)Neues Abkommen: noch nicht in Kraft
Für den Schutz gelistet, sobald die neuen Regeln gelten. Andere gesetzliche Schutzrechte können bereits bestehen.
- Offizieller Name
- Λεμεσός
- Gelisteter Ursprung
- Zypern
- Schutz in
- Mexiko (sobald das neue Abkommen gilt)
- Kategorie
- Wein
Abkommenswortlaut und Quelle
Produktbeschreibung im englischen Original: Wine.
Ursprungsangabe im englischen Original: Cyprus.
Neues Abkommen, Anhang 25-B ↗Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen
Pafos (Πάφος)Neues Abkommen: noch nicht in Kraft
Für den Schutz gelistet, sobald die neuen Regeln gelten. Andere gesetzliche Schutzrechte können bereits bestehen.
- Offizieller Name
- Πάφος
- Gelisteter Ursprung
- Zypern
- Schutz in
- Mexiko (sobald das neue Abkommen gilt)
- Kategorie
- Wein
Abkommenswortlaut und Quelle
Produktbeschreibung im englischen Original: Wine.
Ursprungsangabe im englischen Original: Cyprus.
Neues Abkommen, Anhang 25-B ↗Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen
Spirituosen (2)
Ouzo/ΟύζοBestehendes Abkommen
In den Anhängen des bestehenden Spirituosenabkommens gelistet.
- Offizieller Name
- Ouzo/Ούζο
- Gelisteter Ursprung
- Zypern / Griechenland
- Schutz in
- Mexiko
- Kategorie
- Spirituosen
Den genannten Ländern gemeinsam zugeordnet; in der Gesamtzahl des Verzeichnisses einmal gezählt.
Abkommenswortlaut und Quelle
Produktbeschreibung im englischen Original: Spirit drink.
Ursprungsangabe im englischen Original: Greece; Cyprus.
Spirituosenabkommen, Anhänge I und II ↗Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen
Ζιβανία/Τζιβανία/Ζιβάνα/ZivaniaBestehendes Abkommen
In den Anhängen des bestehenden Spirituosenabkommens gelistet.
- Offizieller Name
- Ζιβανία/Τζιβανία/Ζιβάνα/Zivania
- Gelisteter Ursprung
- Zypern
- Schutz in
- Mexiko
- Kategorie
- Spirituosen
Abkommenswortlaut und Quelle
Produktbeschreibung im englischen Original: Spirit drink.
Ursprungsangabe im englischen Original: Cyprus.
Spirituosenabkommen, Anhänge I und II ↗Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen
Backwaren, Süßwaren und Honig (2)
Glyko Triantafyllo Agrou (Γλυκό Τριαντάφυλλο Αγρού)Neues Abkommen: noch nicht in Kraft
Für den Schutz gelistet, sobald die neuen Regeln gelten. Andere gesetzliche Schutzrechte können bereits bestehen.
- Offizieller Name
- Γλυκό Τριαντάφυλλο Αγρού
- Gelisteter Ursprung
- Zypern
- Schutz in
- Mexiko (sobald das neue Abkommen gilt)
- Kategorie
- Backwaren, Süßwaren und Honig
Abkommenswortlaut und Quelle
Produktbeschreibung im englischen Original: Confectionery.
Ursprungsangabe im englischen Original: Cyprus.
Neues Abkommen, Anhang 25-B ↗Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen
Loukoumi Geroskipou (Λουκούμι Γεροσκήπου)Neues Abkommen: noch nicht in Kraft
Für den Schutz gelistet, sobald die neuen Regeln gelten. Andere gesetzliche Schutzrechte können bereits bestehen.
- Offizieller Name
- Λουκούμι Γεροσκήπου
- Gelisteter Ursprung
- Zypern
- Schutz in
- Mexiko (sobald das neue Abkommen gilt)
- Kategorie
- Backwaren, Süßwaren und Honig
Abkommenswortlaut und Quelle
Produktbeschreibung im englischen Original: Confectionery.
Ursprungsangabe im englischen Original: Cyprus.
Neues Abkommen, Anhang 25-B ↗Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen
Umfang, Quellen und Grenzen
Dieses Verzeichnis verbindet Anhang 25-B des neuen EU-Mexiko-Abkommens mit den Anhängen des bestehenden Spirituosenabkommens. Es umfasst Lebensmittel, Getränke und weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse, nicht alle geografischen Angaben weltweit.
Laut den am 8. September 2026 geprüften Quellen ist das neue Abkommen noch nicht in Kraft. „Bestehendes Abkommen“ bezeichnet das Spirituosenabkommen, keine Erlaubnis zur Nutzung des Namens.
Namensspezifische Bedingungen stehen beim jeweiligen Eintrag. Allgemeine Regeln, Markenrechte und weitere Schutzrechte können ebenfalls gelten. Ein nicht gelisteter Name ist nicht automatisch frei nutzbar.
Prüfen Sie, ob Ihr Produkt und der Hersteller zur Nutzung des Namens berechtigt sind. Prüfen Sie anschließend Einreihung, Ursprung, Kennzeichnung und Gesundheitsanforderungen gesondert.
Gemeinsame Namen erscheinen bei jedem betroffenen Land, werden insgesamt aber nur einmal gezählt. Offizielle Namensvarianten zählen nicht als eigenständige Produkte. Scotch Whisky gehört nicht zur EU-Mexiko-Gesamtzahl und fällt unter ein gesondertes Abkommen.
- Neues Abkommen, Anhang 25-B ↗
- Spirituosenabkommen, Anhänge I und II ↗
- Stand des neuen Abkommens ↗
- Schutz nach dem Abkommen Vereinigtes Königreich-Mexiko ↗
Die DMD-Suchkategorien sind keine Zolltarifcodes. Der Rechtswortlaut bleibt erhalten; abweichende Kategorien haben eine gesonderte Quelle. Flaggen: Twemoji, CC BY 4.0. Bildnachweise ↗