EU und Mexiko

Slowakei

Für den Schutz in Mexiko gelistete Namen. Ursprung: Slowakei.

2 Namen

Quellen und Grenzen · 8. Sept. 2026

1 nach dem neuen Abkommen · 1 nach dem bestehenden Abkommen

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Wein (1)

Vinohradnícka oblasť TokajNeues Abkommen: noch nicht in Kraft

Für den Schutz gelistet, sobald die neuen Regeln gelten. Andere gesetzliche Schutzrechte können bereits bestehen.

Offizieller Name
Vinohradnícka oblasť Tokaj
Gelisteter Ursprung
Slowakei
Schutz in
Mexiko (sobald das neue Abkommen gilt)
Kategorie
Wein
Abkommenswortlaut und Quelle

Produktbeschreibung im englischen Original: Wine.

Ursprungsangabe im englischen Original: Slovakia.

Neues Abkommen, Anhang 25-B ↗

Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen

Spirituosen (1)

Spišská borovičkaBestehendes Abkommen

In den Anhängen des bestehenden Spirituosenabkommens gelistet.

Offizieller Name
Spišská borovička
Gelisteter Ursprung
Slowakei
Schutz in
Mexiko
Kategorie
Spirituosen
Abkommenswortlaut und Quelle

Produktbeschreibung im englischen Original: Spirit drink.

Ursprungsangabe im englischen Original: Slovakia.

Spirituosenabkommen, Anhänge I und II ↗

Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen

Umfang, Quellen und Grenzen

Dieses Verzeichnis verbindet Anhang 25-B des neuen EU-Mexiko-Abkommens mit den Anhängen des bestehenden Spirituosenabkommens. Es umfasst Lebensmittel, Getränke und weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse, nicht alle geografischen Angaben weltweit.

Laut den am 8. September 2026 geprüften Quellen ist das neue Abkommen noch nicht in Kraft. „Bestehendes Abkommen“ bezeichnet das Spirituosenabkommen, keine Erlaubnis zur Nutzung des Namens.

Namensspezifische Bedingungen stehen beim jeweiligen Eintrag. Allgemeine Regeln, Markenrechte und weitere Schutzrechte können ebenfalls gelten. Ein nicht gelisteter Name ist nicht automatisch frei nutzbar.

Prüfen Sie, ob Ihr Produkt und der Hersteller zur Nutzung des Namens berechtigt sind. Prüfen Sie anschließend Einreihung, Ursprung, Kennzeichnung und Gesundheitsanforderungen gesondert.

Gemeinsame Namen erscheinen bei jedem betroffenen Land, werden insgesamt aber nur einmal gezählt. Offizielle Namensvarianten zählen nicht als eigenständige Produkte. Scotch Whisky gehört nicht zur EU-Mexiko-Gesamtzahl und fällt unter ein gesondertes Abkommen.

Die DMD-Suchkategorien sind keine Zolltarifcodes. Der Rechtswortlaut bleibt erhalten; abweichende Kategorien haben eine gesonderte Quelle. Flaggen: Twemoji, CC BY 4.0. Bildnachweise ↗