EU und Mexiko
Slowakei
Für den Schutz in Mexiko gelistete Namen. Ursprung: Slowakei.
1 nach dem neuen Abkommen · 1 nach dem bestehenden Abkommen
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Wein (1)
Vinohradnícka oblasť TokajNeues Abkommen: noch nicht in Kraft
Für den Schutz gelistet, sobald die neuen Regeln gelten. Andere gesetzliche Schutzrechte können bereits bestehen.
- Offizieller Name
- Vinohradnícka oblasť Tokaj
- Gelisteter Ursprung
- Slowakei
- Schutz in
- Mexiko (sobald das neue Abkommen gilt)
- Kategorie
- Wein
Abkommenswortlaut und Quelle
Produktbeschreibung im englischen Original: Wine.
Ursprungsangabe im englischen Original: Slovakia.
Neues Abkommen, Anhang 25-B ↗Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen
Spirituosen (1)
Spišská borovičkaBestehendes Abkommen
In den Anhängen des bestehenden Spirituosenabkommens gelistet.
- Offizieller Name
- Spišská borovička
- Gelisteter Ursprung
- Slowakei
- Schutz in
- Mexiko
- Kategorie
- Spirituosen
Abkommenswortlaut und Quelle
Produktbeschreibung im englischen Original: Spirit drink.
Ursprungsangabe im englischen Original: Slovakia.
Spirituosenabkommen, Anhänge I und II ↗Einfuhranforderungen prüfen →Offizielle Quelle ↗Link zu diesem Namen
Umfang, Quellen und Grenzen
Dieses Verzeichnis verbindet Anhang 25-B des neuen EU-Mexiko-Abkommens mit den Anhängen des bestehenden Spirituosenabkommens. Es umfasst Lebensmittel, Getränke und weitere landwirtschaftliche Erzeugnisse, nicht alle geografischen Angaben weltweit.
Laut den am 8. September 2026 geprüften Quellen ist das neue Abkommen noch nicht in Kraft. „Bestehendes Abkommen“ bezeichnet das Spirituosenabkommen, keine Erlaubnis zur Nutzung des Namens.
Namensspezifische Bedingungen stehen beim jeweiligen Eintrag. Allgemeine Regeln, Markenrechte und weitere Schutzrechte können ebenfalls gelten. Ein nicht gelisteter Name ist nicht automatisch frei nutzbar.
Prüfen Sie, ob Ihr Produkt und der Hersteller zur Nutzung des Namens berechtigt sind. Prüfen Sie anschließend Einreihung, Ursprung, Kennzeichnung und Gesundheitsanforderungen gesondert.
Gemeinsame Namen erscheinen bei jedem betroffenen Land, werden insgesamt aber nur einmal gezählt. Offizielle Namensvarianten zählen nicht als eigenständige Produkte. Scotch Whisky gehört nicht zur EU-Mexiko-Gesamtzahl und fällt unter ein gesondertes Abkommen.
- Neues Abkommen, Anhang 25-B ↗
- Spirituosenabkommen, Anhänge I und II ↗
- Stand des neuen Abkommens ↗
- Schutz nach dem Abkommen Vereinigtes Königreich-Mexiko ↗
Die DMD-Suchkategorien sind keine Zolltarifcodes. Der Rechtswortlaut bleibt erhalten; abweichende Kategorien haben eine gesonderte Quelle. Flaggen: Twemoji, CC BY 4.0. Bildnachweise ↗