Mexiko in die Europäische Union
Bauprodukte in die EU
Ausgewählte Einfuhren aus Mexiko vorbereiten: Produktumfang, EU-Importeur, Zoll, Produktvorschriften und fehlende Unterlagen.
Produkt wählen
- Aluminiumprofile
Neue Aluminiumprofile für gewöhnliche Bauzwecke. Kein Schrott, fertiger Konstruktionsbausatz oder System mit Feuerwiderstandsklassifizierung.
- Aluminiumbleche oder -platten
Neue massive Aluminiumbleche oder -platten. Keine gedämmten Verbundplatten, Fassadensysteme mit Feuerwiderstandsklassifizierung oder Schrott.
- Fertige Aluminiumfenster und -türen
Neue fertige Aluminiumfenster oder -türen ohne Antrieb. Keine Brand- oder Rauchschutz-, Automatik- oder speziellen Sicherheitssysteme.
- Bearbeiteter Marmor für Bauzwecke
Neuer bearbeiteter Naturmarmor für gewöhnliche Bauzwecke. Kein Kulturgut, unbehandelter Rohblock oder Kunstharz-Verbundstein.
Ausgewählte Neuwaren, nicht jedes Produkt dieser Kategorie. Wählen Sie das passendste Beispiel und prüfen Sie dann dessen Geltungsbereich.
Ihre Vorbereitungsliste
Was zuerst vorzubereiten ist
Bestätigen Sie den EU-Importeur, die genaue Produktspezifikation, den Ursprung und das Bestimmungsland. Ihr Zollvertreter muss die aktuelle Einreihung und die Einfuhrmaßnahmen feststellen.
Aluminiumprofile
Legierung, Querschnitt, Abmessungen, Oberfläche, Masse, Verwendungszweck sowie Rohprofil oder fertiges Bauteil.
- Baunorm und Verwendungszweck bestimmen
- Stoffe in Materialien und Bauteilen prüfen
- Prüfen, ob das Aluminium unter CBAM fällt
Aluminiumbleche oder -platten
Legierung, Dicke, Beschichtung, Abmessungen, Masse, Bauverwendung sowie Blech oder fertiges Element.
- Baunorm und Verwendungszweck bestimmen
- Stoffe in Materialien und Bauteilen prüfen
- Prüfen, ob das Aluminium unter CBAM fällt
Fertige Aluminiumfenster und -türen
Vollständiger Rahmen, Verglasung, Beschläge, Abmessungen, vorgesehene Bauverwendung und erklärte Leistung.
- Baunorm und Verwendungszweck bestimmen
- Stoffe in Materialien und Bauteilen prüfen
- Prüfen, ob das Aluminium unter CBAM fällt
Bearbeiteter Marmor für Bauzwecke
Steinart, Oberfläche, Abmessungen, Behandlung und Verwendung als Bodenbelag, Verkleidung oder anderes Bauelement.
- Baunorm und Verwendungszweck bestimmen
- Stoffe in Materialien und Bauteilen prüfen
Quellen und Geltungsbereich
Diese Vorbereitungshilfe bestimmt keinen Zollsatz, bescheinigt keine Konformität und genehmigt keine Sendung. Der Importeur muss vor dem Versand das konkrete Produkt und die Anforderungen des Bestimmungslandes prüfen.
Quellenprüfung: 16. September 2026. Nächste Prüfung fällig: 16. Oktober 2026.
Spätere Prüfungen einzelner Quellen sind unten datiert. Die Frist für die Prüfung des gesamten Registers bleibt unverändert.
- Pflichten des EU-Importeurs
- EORI-Registrierung
- TARIC: Einreihung und Einfuhrmaßnahmen
- Geltendes EU-Mexiko-Abkommen: Ursprungsregeln
- Verpackungsvorschriften: gestaffelte Anwendung
- Wann die CE-Kennzeichnung gilt
- Bauprodukte: Übergang zwischen Regelwerken
- CBAM-Regelphase
- REACH: beschränkte Stoffe Geprüft am 20. September 2026: Rahmen von REACH-Artikel 67 und Anhang XVII, einschließlich der Cadmium-, Nickel- und Bleibedingungen für Schmuck. Anwendbare Einträge, Ausnahmen und Prüfungen hängen weiterhin von Material, Oberfläche und Verwendung ab.
- Nationale Produktanforderungen und gegenseitige Anerkennung
- REACH: Stoffinformationen in Erzeugnissen Geprüft am 20. September 2026: Informationspflichten zu Stoffen der Kandidatenliste nach REACH-Artikel 33. Diese Prüfung belegt weder Zusammensetzung noch Konformität eines konkreten Erzeugnisses.
- SCIP: Lieferanten und Importeure von Erzeugnissen Geprüft am 20. September 2026: SCIP-Pflichtige, Schwellenwert für Erzeugnisse und Meldeangaben. Diese Pflichten sind getrennt von REACH-Informationen und RoHS zu beurteilen.