Mexiko in die Europäische Union
Schmuck in die EU
Ausgewählte Einfuhren aus Mexiko vorbereiten: Produktumfang, EU-Importeur, Zoll, Produktvorschriften und fehlende Unterlagen.
Produkt wählen
- Silberschmuck
Neuer Silberschmuck für Erwachsene. Keine Antiquitäten, Kulturgüter, losen Edelsteine, Edelmetallrohstoffe oder Kinderschmuck.
- Modeschmuck aus unedlen Metallen
Neuer Modeschmuck aus unedlen Metallen für Erwachsene, einschließlich beschichteter Stücke. Kein Kinderschmuck, keine Antiquitäten oder Edelmetallrohstoffe.
Ausgewählte Neuwaren, nicht jedes Produkt dieser Kategorie. Wählen Sie das passendste Beispiel und prüfen Sie dann dessen Geltungsbereich.
Ihre Vorbereitungsliste
Was zuerst vorzubereiten ist
Bestätigen Sie den EU-Importeur, die genaue Produktspezifikation, den Ursprung und das Bestimmungsland. Ihr Zollvertreter muss die aktuelle Einreihung und die Einfuhrmaßnahmen feststellen.
Silberschmuck
Artikel, Silberfeingehalt, Legierung, Beschichtungen, Steine, Gewicht, Haut-/Piercingkontakt und vorhandene Kennzeichen.
- Unterlagen zur Verbrauchersicherheit vorbereiten
- Stoffe in Materialien und Bauteilen prüfen
- Nickel-, Blei- und Cadmiumbeschränkungen prüfen
- Edelmetallvorschriften im Bestimmungsland prüfen
Modeschmuck aus unedlen Metallen
Artikel, Grundlegierung, Zusammensetzung der Beschichtung, Steine, Haut-/Piercingkontakt und Vermarktungsbeschreibung.
- Unterlagen zur Verbrauchersicherheit vorbereiten
- Stoffe in Materialien und Bauteilen prüfen
- Nickel-, Blei- und Cadmiumbeschränkungen prüfen
Quellen und Geltungsbereich
Diese Vorbereitungshilfe bestimmt keinen Zollsatz, bescheinigt keine Konformität und genehmigt keine Sendung. Der Importeur muss vor dem Versand das konkrete Produkt und die Anforderungen des Bestimmungslandes prüfen.
Quellenprüfung: 16. September 2026. Nächste Prüfung fällig: 16. Oktober 2026.
Spätere Prüfungen einzelner Quellen sind unten datiert. Die Frist für die Prüfung des gesamten Registers bleibt unverändert.
- Pflichten des EU-Importeurs
- EORI-Registrierung
- TARIC: Einreihung und Einfuhrmaßnahmen
- Geltendes EU-Mexiko-Abkommen: Ursprungsregeln
- Verpackungsvorschriften: gestaffelte Anwendung
- Wann die CE-Kennzeichnung gilt
- Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
- REACH: beschränkte Stoffe Geprüft am 20. September 2026: Rahmen von REACH-Artikel 67 und Anhang XVII, einschließlich der Cadmium-, Nickel- und Bleibedingungen für Schmuck. Anwendbare Einträge, Ausnahmen und Prüfungen hängen weiterhin von Material, Oberfläche und Verwendung ab.
- Nationale Produktanforderungen und gegenseitige Anerkennung
- REACH: Stoffinformationen in Erzeugnissen Geprüft am 20. September 2026: Informationspflichten zu Stoffen der Kandidatenliste nach REACH-Artikel 33. Diese Prüfung belegt weder Zusammensetzung noch Konformität eines konkreten Erzeugnisses.
- SCIP: Lieferanten und Importeure von Erzeugnissen Geprüft am 20. September 2026: SCIP-Pflichtige, Schwellenwert für Erzeugnisse und Meldeangaben. Diese Pflichten sind getrennt von REACH-Informationen und RoHS zu beurteilen.