Anhang 25-B · Schutz nach dem unterzeichneten Abkommen
Feta (Φέτα)
Dieses Ergebnis betrifft den Namensschutz im unterzeichneten Abkommen. Es besagt nicht, dass die neuen Regeln bereits gelten. Es bestimmt weder die Warennummer noch den Präferenzzollsatz oder die Zulässigkeit einer Sendung.
Diese Bezeichnung im interaktiven Wegweiser öffnen
Was dieses Ergebnis bedeutet
Das Abkommen führt den Namen auf. Die Sendung muss gesondert geprüft werden.
Suchen Sie nach dem gewöhnlichen Produktnamen oder der genauen Warennummer, um Zolltarif-, Ursprungs-, Kontingent- und Gesundheitsangaben zu öffnen. Ein Ergebnis zum Namensschutz ersetzt nicht die zolltarifliche Einreihung.
Angezeigt wird die Schreibweise des Abkommens. Gebräuchliche englische, spanische und deutsche Formen sind als Suchbegriffe hinterlegt.
Feta: Quellen und Sendungsprüfungen · Geprüft am 5. September 2026
Name und Sendung erfordern unterschiedliche Prüfungen.
Diese Prüfung betrifft die veröffentlichte Feta-Namensbestimmung und den Zugang zu behördlichen Sendungsprüfungen. Sie zertifiziert keinen Hersteller, legt keinen Zollsatz fest und genehmigt keine Einfuhr.
- Was der unterzeichnete Text vorsieht
Anhang 25-B führt Φέτα (Feta), Griechenland, als weißen Käse aus Schafmilch oder aus Schaf- und Ziegenmilch auf. Fußnote 5 gewährt berechtigten bisherigen Nutzern in Mexiko bis zu acht Jahre ab Inkrafttreten, unter sichtbarer Angabe des geografischen Ursprungs des Produkts. Dies ist keine achtjährige Ausnahme für jeden Verkäufer.
Amtsblatt: Anhang 25-B, Abschnitt A, Fußnote 5Mit dem Ratsanhang und dem Landwirtschaftsmerkblatt der Kommission abgeglichen. - Anwendungsbeginn der neuen Regeln prüfen
Die am 5. September geprüften Quellen belegen nicht, dass die neuen Regeln bereits gelten. Die Ratsmitteilung vom 14. Juli knüpft das Inkrafttreten an die Notifikationen beider Seiten. Bestätigen Sie diesen Status, bevor Sie sich auf die neuen Bedingungen stützen. Die achtjährige Frist beginnt nicht mit Unterzeichnung oder EU-Genehmigung.
Rat: Status des Abkommens und Regel zum InkrafttretenMexikanisches Wirtschaftsministerium: Genehmigungsstand vom 8. Juli 2026 - Eine tatsächliche Sendung braucht eigene Angaben
Erfassen Sie Milchtierart, Verarbeitung und Reifung, Ursprungs- und Versandland, Hersteller und Betrieb, Verpackung, Importeur und vorgeschlagene Einreihung. Das SENASICA-Modul fragt die Kombination aus Produkt und Land ab. Diese Namensprüfung bestätigt weder einen griechischen Betrieb noch eine Bescheinigung oder die Zulässigkeit einer bestimmten Sendung.
SENASICA-Anforderungsmodul für tierische Erzeugnisse öffnenWeiter zur Checkliste für Lebensmittel tierischen Ursprungs - Europäische Kommission: Feta in den Landwirtschaftsbestimmungen des AbkommensFeta dient als Beispiel für den Namensschutz. Hier werden weder ein aktueller Zollsatz oder Kontingentsaldo noch eine gesundheitliche Zulassung bestätigt.
Quellennachweise
Der Anhang zu dieser Bezeichnung
Die Bezeichnung stammt aus den veröffentlichten Abkommensdaten. Gebräuchliche Namen wurden nur zur leichteren Suche ergänzt.
- Geografische Angaben EU-MexikoST 12415/25 ADD 4, Fußnote zu Anhang 25-B