Anhang 25-B · Schutz nach den neuen Regeln

Loukoumi Geroskipou (Λουκούμι Γεροσκήπου)

Dieses Ergebnis betrifft den Namensschutz. Es benennt eine geschützte Bezeichnung, bestimmt aber für sich allein weder die Warennummer noch den Präferenzzollsatz oder die Zulässigkeit einer Sendung.

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Lebensmittel und Getränke neben einer Zollakte
BezeichnungΛουκούμι Γεροσκήπου
ProduktartSüßwaren
Geschützter UrsprungZypern
Zolltarifkapitel als Ausgangspunkt1704, 1806

Was dieses Ergebnis bedeutet

Der im Abkommen vorgesehene Schutz gilt mit Anwendbarkeit der neuen Regeln. Sendungsbezogene Prüfungen bleiben gesondert erforderlich.

Suchen Sie nach dem gewöhnlichen Produktnamen oder der genauen Warennummer, um Zolltarif-, Ursprungs-, Kontingent- und Gesundheitsangaben zu öffnen. Ein Ergebnis zum Namensschutz ersetzt nicht die zolltarifliche Einreihung.

Angezeigt wird die Schreibweise des Abkommens. Gebräuchliche englische, spanische und deutsche Formen sind als Suchbegriffe hinterlegt.

Quellennachweise

Der Anhang zu dieser Bezeichnung

Die Bezeichnung stammt aus den veröffentlichten Abkommensdaten. Gebräuchliche Namen wurden nur zur leichteren Suche ergänzt.